Beiträge und Leistungen

Beiträge

Der Versicherungsvertrag mit Ihnen kommt erst zustande, wenn Sie Ihren ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) gezahlt haben. So haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend und ohne Risiko zu informieren, bevor Sie in eine Zahlungspflicht treten.

Damit stellen wir Ihr Interesse in den gleichen Rang wie unsere eigenen Interessen. Dies ist auch das Ziel des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfolgten Verbraucherschutzes.

Die Beiträge für Frauen und Männer gleichen Alters sind seit dem 21.12.2012 nicht mehr unterschiedlich. Kalkulatorische Grundlage für die Beiträge ist die sog. Sterbetafel 1994 T.

Sie haben die Wahl:
Tarif 1: Lebenslängliche Beitragszahlung
Tarif 2: Beitragszahlung bis zum vollendeten 67. Lebensjahr

Für Kinder gibt es einen eigenen Tarif, den Kindertarif. Hier kann eine maximale Versicherungsleistung von 1.000 Euro (also eine Grundversicherung) abgeschlossen werden.

Leistungen

Im Todesfall eines Versicherten zahlen wir als Versicherungsleistung ein Sterbegeld. Dieses Sterbegeld sichern Sie Ihren Hinterbliebenen durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung bei der KölnVorsorge.

Mindestens schließt man eine Grundversicherung ab. Damit ist eine Grundversorgung von 1.000,00 € gesichert. Für Kinder unter 18 Jahren ist dies zugleich die Höchstversicherungssumme.

Durch Hinzunahme von sog. Zusatzversicherungen von je 1.000,00 € können Erwachsene ihren Grundversicherungsschutz von 1.000,00 € direkt bei Abschluss auf bis zu 6.000,00 € festsetzen.

Beispiel: Sie möchten einen Versicherungsschutz von 4.000,00 €. Dann schließen Sie eine Grundversicherung und drei Zusatzversicherungen ab:

Grundversicherung
1000€

+

1. Zusatzversicherung
1000€

+

2. Zusatzversicherung
1000€

+

3. Zusatzversicherung
1000€

=

Versicherungsschutz
4000€

Für Kinder von Versicherten zahlen wir ein beitragsfreies Sterbegeld von 307,00 €.

Hilfe im Sterbefall

>>TIPP: Mit der Erteilung eines unwiderruflichen Bezugsrechts (Zweckbindung des Sterbegeldes) können Sie erreichen, dass Ihre Versicherungsleistung beim Sozialamt nicht als Vermögen verwertet wird.<<

Was ist in einem Sterbefall zu tun?

Trotz Trauer und Schmerz über den Tod eines Angehörigen lassen sich wegen bestehender Rechtsvorschriften bestimmte Formalitäten und sonstige Maßnahmen nicht umgehen. Nachfolgend sind die wichtigsten Angelegenheiten kurz aufgeführt; vieles davon kann selbstverständlich ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens für Sie übernehmen.

  • Bei Eintritt des Todes in der Wohnung unverzüglich den nächst erreichbaren Arzt – möglichst Hausarzt – benachrichtigen.
  • Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen.
  • Beauftragung eines Bestattungsunternehmens.
  • Zusammenstellung folgender Dokumente: Familienstammbuch bzw. Einzeldokumente (Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde, ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners, ggf. Scheidungsurteil), Personalausweis des Verstorbenen, Todesbescheinigung, Mitgliedskarte der Krankenkasse Versicherungspolicen (Lebens- und Sterbeversicherungen) Grabdokumente (Urkunde über Nutzungsrechte an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)
  • Sterbeurkunden beim Standesamt ausstellen lassen (mehrfache Ausfertigungen).
  • Festlegung der Bestattungsart (bei Feuerbestattung ist eine Willenserklärung des Verstorbenen oder des nächsten Angehörigen erforderlich).
  • Festlegung des Friedhofes.
  • Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (z.B. Erd- oder Feuerbestattung).
  • Terminfestlegung mit Friedhofsamt (ggf. auch für die Aufstellung eines Grabmales), Krematorium und Kirche / Pfarramt.
  • Gestaltung der Trauerfeier, z. B. Besorgung der Trauerkleidung, Auswahl des Sarges und sonstige Ausstattung, Orgelspiel, Kerzenbeleuchtung, Auswahl
  • Blumenschmuck, Handsträuße, Kränze, Fahrgelegenheiten zur Kirche, Friedhof, Bewirtung der Trauergäste, Danksagungen.
  • Todesanzeige auswählen, Adressen auflisten, Trauerbriefe versenden, evtl. Zeitungsanzeige aufgeben.
  • Versorgung von Haustieren und Pflanzen. ggf. Testament (ggf. beim Nachlassgericht vorlegen)
  • Erbschein beim Amtsgericht beantragen, evtl. Testament eröffnen lassen (ggf. Notar einschalten).
  • Aufkündigung von Dienstleistungen (Mahlzeitendienst, häusliche Pflege etc.).
  • Nachsendeauftrag für Angehörige bei der Deutschen Post bestellen.
  • Telefon, Radio / Fernsehen und Zeitungen abbestellen.
  • Benachrichtigung von Privatversicherungen, Lebensversicherungen, Sterbekassen, Unfallversicherungen
  • Information an Sozialversicherungsträger, Krankenkasse, Sterbegeld beantragen.
  • Rentenversicherung, ggf. bei Witwen / Witwer, Waisen Rentenanspruch geltend machen.
  • gesetzl. Unfallversicherung, bei Unfall Sterbegeld und Rente beantragen.
  • Bei Beamten Beantragung von Beihilfe, Hinterbliebenenbezügen, Zusatzversicherungen.
  • Wohnung kündigen, Gas bzw. Fernwärme, Wasser, Strom, Telefon und Internet, Kabelfernsehen abmelden.
  • Banken / Sparkassen, Kontenverfügungen regeln und Zahlungsverpflichtungen sicherstellen, evtl. Bausparverträge prüfen.
  • Sonstige Versicherungen / Verträge prüfen, ggf. kündigen oder Versicherungsnehmerwechsel vornehmen.
  • Abmeldung Kfz / Zweiräder mit Kündigung der Versicherungen.
  • Ggf. Antrag auf Fortschreibung der Grundbucheintragung beim Grundbuchamt.
  • Hinweis an Vereine o.ä. (Erlöschen der Mitgliedschaft).

Hilfe im Sterbefall

Was ist in einem Sterbefall zu tun?

Trotz Trauer und Schmerz über den Tod eines Angehörigen lassen sich wegen bestehender Rechtsvorschriften bestimmte Formalitäten und sonstige Maßnahmen nicht umgehen. Nachfolgend sind die wichtigsten Angelegenheiten kurz aufgeführt; vieles davon kann selbstverständlich ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens für Sie übernehmen.

  • Bei Eintritt des Todes in der Wohnung unverzüglich den nächst erreichbaren Arzt – möglichst Hausarzt – benachrichtigen.
  • Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen.
  • Beauftragung eines Bestattungsunternehmens.
  • Zusammenstellung folgender Dokumente: Familienstammbuch bzw. Einzeldokumente (Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde, ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners, ggf. Scheidungsurteil), Personalausweis des Verstorbenen, Todesbescheinigung, Mitgliedskarte der Krankenkasse Versicherungspolicen (Lebens- und Sterbeversicherungen) Grabdokumente (Urkunde über Nutzungsrechte an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)
  • Sterbeurkunden beim Standesamt ausstellen lassen (mehrfache Ausfertigungen).
  • Festlegung der Bestattungsart (bei Feuerbestattung ist eine Willenserklärung des Verstorbenen oder des nächsten Angehörigen erforderlich).
  • Festlegung des Friedhofes.
  • Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (z.B. Erd- oder Feuerbestattung).
  • Terminfestlegung mit Friedhofsamt (ggf. auch für die Aufstellung eines Grabmales), Krematorium und Kirche / Pfarramt.
  • Gestaltung der Trauerfeier, z. B. Besorgung der Trauerkleidung, Auswahl des Sarges und sonstige Ausstattung, Orgelspiel, Kerzenbeleuchtung, Auswahl
  • Blumenschmuck, Handsträuße, Kränze, Fahrgelegenheiten zur Kirche, Friedhof, Bewirtung der Trauergäste, Danksagungen.
  • Todesanzeige auswählen, Adressen auflisten, Trauerbriefe versenden, evtl. Zeitungsanzeige aufgeben.
  • Versorgung von Haustieren und Pflanzen. ggf. Testament (ggf. beim Nachlassgericht vorlegen)
  • Erbschein beim Amtsgericht beantragen, evtl. Testament eröffnen lassen (ggf. Notar einschalten).
  • Aufkündigung von Dienstleistungen (Mahlzeitendienst, häusliche Pflege etc.).
  • Nachsendeauftrag für Angehörige bei der Deutschen Post bestellen.
  • Telefon, Radio / Fernsehen und Zeitungen abbestellen.
  • Benachrichtigung von Privatversicherungen, Lebensversicherungen, Sterbekassen, Unfallversicherungen
  • Information an Sozialversicherungsträger, Krankenkasse, Sterbegeld beantragen.
  • Rentenversicherung, ggf. bei Witwen / Witwer, Waisen Rentenanspruch geltend machen.
  • gesetzl. Unfallversicherung, bei Unfall Sterbegeld und Rente beantragen.
  • Bei Beamten Beantragung von Beihilfe, Hinterbliebenenbezügen, Zusatzversicherungen.
  • Wohnung kündigen, Gas bzw. Fernwärme, Wasser, Strom, Telefon und Internet, Kabelfernsehen abmelden.
  • Banken / Sparkassen, Kontenverfügungen regeln und Zahlungsverpflichtungen sicherstellen, evtl. Bausparverträge prüfen.
  • Sonstige Versicherungen / Verträge prüfen, ggf. kündigen oder Versicherungsnehmerwechsel vornehmen.
  • Abmeldung Kfz / Zweiräder mit Kündigung der Versicherungen.
  • Ggf. Antrag auf Fortschreibung der Grundbucheintragung beim Grundbuchamt.
  • Hinweis an Vereine o.ä. (Erlöschen der Mitgliedschaft).

Palliativmedizinische Betreuung im städtischen Krankenhaus Köln-Merheim

Im städtischen Krankenhaus Köln-Merheim, Ostmerheimer Straße 200, Haus 32, 51109 Köln, befindet sich eine palliativmedizinische Station. Mit der Palliativmedizin werden Menschen mit schweren Erkrankungen behandelt und begleitet. Dabei geht es nicht nur um die Betreuung der Schwerkranken in der Sterbephase, sondern es handelt sich um einen fachübergreifenden und interdisziplinären Ansatz mit unterschiedlichen Behandlungs- und Begleitungsoptionen.
Das besondere an der Palliativstation in Merheim ist, dass man sich dort stark macht, neben einer stationären nun auch eine ambulante Versorgung bieten zu können (nähere Informationen unter Tel.: 0221/8907-0).

Palliativmedizinische Betreuung im städtischen Krankenhaus Köln-Merheim

Im städtischen Krankenhaus Köln-Merheim, Ostmerheimer Straße 200, Haus 32, 51109 Köln, befindet sich eine palliativmedizinische Station. Mit der Palliativmedizin werden Menschen mit schweren Erkrankungen behandelt und begleitet. Dabei geht es nicht nur um die Betreuung der Schwerkranken in der Sterbephase, sondern es handelt sich um einen fachübergreifenden und interdisziplinären Ansatz mit unterschiedlichen Behandlungs- und Begleitungsoptionen.
Das besondere an der Palliativstation in Merheim ist, dass man sich dort stark macht, neben einer stationären nun auch eine ambulante Versorgung bieten zu können (nähere Informationen unter Tel.: 0221/89070).

Bestattungskultur in Köln

Köln ist eine Stadt mit einer facettenreichen Bestattungskultur. Die meisten der bekannten westlichen Bestattungsszenarien können hier realisiert werden.

Dabei wurde die Bestattung der Toten nicht allein den öffentlichen kirchlichen Einrichtungen überantwortet, sondern aus dem Bedürfnis der Menschen aller Generationen bildete sich eine Beisetzungskultur heraus, die das Gedenken eines lieben Menschen den Hinterbliebenen widmet. Denn sie sind es, die mit dem Verlust umgehen müssen. Und auch der Verstorbene verdient es, für die Nachwelt gewissermaßen monumentalisiert zu werden.

Dabei hat sich bis in die heutige Zeit besonders in der jungen Generation inzwischen der Gedanke verbreitet, die Verantwortung für seinen hinterlassenen Körper und für die trauernden Hinterbliebenen abzulegen. Sowohl dieser Gedanke wie auch die daraus resultierenden Bestattungsformen nahmen den Charakter des Oberflächlichen an.

So ist Bestattungskultur nur noch ein Thema für alle jene Menschen, die schon einmal unter dem Verlust eines Menschen, an den sie mit Herz und Seele hingen, gelitten haben. Denn sie wissen, dass eine Gedenkstätte zwar vielleicht nicht mehr dem Verstorbenen nützen, aber den Trauernden unverzichtbar sein kann.

Gerade die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der Religionsgemeinschaften kennen sich mit den Themen der Daseinsvorsorge aus. Die KölnVorsorge belegt für diese Menschen das Thema Bestattungsvorsorge und steht mit ihren Diensten für einen verantwortlichen Umgang mit den finanziellen Lasten, die der Tod eines Menschen auslöst.

Bestattungskultur in Köln

Köln ist eine Stadt mit einer facettenreichen Bestattungskultur. Die meisten der bekannten westlichen Bestattungsszenarien können hier realisiert werden.

Dabei wurde die Bestattung der Toten nicht allein den öffentlichen kirchlichen Einrichtungen überantwortet, sondern aus dem Bedürfnis der Menschen aller Generationen bildete sich eine Beisetzungskultur heraus, die das Gedenken eines lieben Menschen den Hinterbliebenen widmet. Denn sie sind es, die mit dem Verlust umgehen müssen. Und auch der Verstorbene verdient es, für die Nachwelt gewissermaßen monumentalisiert zu werden.

Dabei hat sich bis in die heutige Zeit besonders in der jungen Generation inzwischen der Gedanke verbreitet, die Verantwortung für seinen hinterlassenen Körper und für die trauernden Hinterbliebenen abzulegen. Sowohl dieser Gedanke wie auch die daraus resultierenden Bestattungsformen nahmen den Charakter des Oberflächlichen an.

So ist Bestattungskultur nur noch ein Thema für alle jene Menschen, die schon einmal unter dem Verlust eines Menschen, an den sie mit Herz und Seele hingen, gelitten haben. Denn sie wissen, dass eine Gedenkstätte zwar vielleicht nicht mehr dem Verstorbenen nützen, aber den Trauernden unverzichtbar sein kann.

Gerade die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der Religionsgemeinschaften kennen sich mit den Themen der Daseinsvorsorge aus. Die KölnVorsorge belegt für diese Menschen das Thema Bestattungsvorsorge und steht mit ihren Diensten für einen verantwortlichen Umgang mit den finanziellen Lasten, die der Tod eines Menschen auslöst.