Der Grundgedanke
Auf Gegenseitigkeit vereint
Alle Versicherten der KölnVorsorge bilden eine Selbsthilfegemeinschaft. Ihre eingezahlten Beiträge dienen nur einem einzigen Zweck: Im Todesfall eines ihrer Mitglieder aus dem großen Topf des Gemeinschaftsvermögens einen Zuschuss zu den Bestattungskosten zu zahlen.
Dies war bereits der Gründungsgedanke im Jahr 1890. Zwar war der Rahmen damals natürlich insgesamt kleiner, aber die Bedeutung des gemeinschaftlichen Vorsorge-Gedankens hat bis heute nicht an Bedeutung verloren. Einzig die Bezeichnungen haben sich geändert. Heute bildet die KölnVorsorge einen “Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit”. Der Zuschuss zu den Bestattungskosten heißt nun “Versicherungsleistung”.
Die Grundform der Selbsthilfe-Einrichtung musste im Wandel der Zeit eine Gestalt bekommen, die sich in das Bürgerliche Recht und das Handelsrecht einordnen lässt. Da es um die Wahrung der Interessen einer Vielzahl von Menschen geht, mussten diese Selbsthilfe-Einrichtungen staatlich kontrollierbare Institution werden, die auch regulierbar sind.
Die KölnVorsorge hat sich auf diese Weise zu einer ordentlichen Versicherung entwickelt, die jedem branchen-internen Vergleich standhält.
Eines ist jedoch geblieben: Das Selbstverständnis aller im Geschäftsbereich der KölnVorsorge Tätigen, ihre Arbeit in den Dienst der Versichertengemeinschaft, also der Selbsthilfegemeinschaft zu stellen. Es geht nicht um die Erzielung von Gewinnen zum organisatorischen Selbstzweck, sondern um etwaige Überschüsse als Rendite an alle Gemeinschaftsmitglieder zu verteilen.
Lediglich ein Teil der Einnahmen muss für die institutionelle Aufrechterhaltung der eigenen Organisation (Geschäftsräume, Ausstattung, Personal usw.) und für die weitere Risikotragfähigkeit zurückgehalten werden, damit der Dienst für die Gemeinschaft auch geleistet werden kann. Dies geschieht unter ständiger Selbstkontrolle (Vier-Augen-Prinzip, Berichterstattungen an den Aufsichtsrat und die Mitgliedervertretung, Innenrevision usw.) und Fremdkontrolle (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Steuerbehörden, gesetzliche Sozialversicherung, etc.).
So ist die KölnVorsorge für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften in der Region Köln/Bonn erste Adresse in Sachen Hinterbliebenenvorsorge.
Der Grundgedanke
Auf Gegenseitigkeit vereint
Alle Versicherten der KölnVorsorge bilden eine Selbsthilfegemeinschaft. Ihre eingezahlten Beiträge dienen nur einem einzigen Zweck: Im Todesfall eines ihrer Mitglieder aus dem großen Topf des Gemeinschaftsvermögens einen Zuschuss zu den Bestattungskosten zu zahlen.
Dies war bereits der Gründungsgedanke im Jahr 1890. Zwar war der Rahmen damals natürlich insgesamt kleiner, aber die Bedeutung des gemeinschaftlichen Vorsorge-Gedankens hat bis heute nicht an Bedeutung verloren. Einzig die Bezeichnungen haben sich geändert. Heute bildet die KölnVorsorge einen “Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit”. Der Zuschuss zu den Bestattungskosten heißt nun “Versicherungsleistung”.
Die Grundform der Selbsthilfe-Einrichtung musste im Wandel der Zeit eine Gestalt bekommen, die sich in das Bürgerliche Recht und das Handelsrecht einordnen lässt. Da es um die Wahrung der Interessen einer Vielzahl von Menschen geht, mussten diese Selbsthilfe-Einrichtungen staatlich kontrollierbare Institution werden, die auch regulierbar sind.
Die KölnVorsorge hat sich auf diese Weise zu einer ordentlichen Versicherung entwickelt, die jedem branchen-internen Vergleich standhält.
Eines ist jedoch geblieben: Das Selbstverständnis aller im Geschäftsbereich der KölnVorsorge Tätigen, ihre Arbeit in den Dienst der Versichertengemeinschaft, also der Selbsthilfegemeinschaft zu stellen. Es geht nicht um die Erzielung von Gewinnen zum organisatorischen Selbstzweck, sondern um etwaige Überschüsse als Rendite an alle Gemeinschaftsmitglieder zu verteilen.
Lediglich ein Teil der Einnahmen muss für die institutionelle Aufrechterhaltung der eigenen Organisation (Geschäftsräume, Ausstattung, Personal usw.) und für die weitere Risikotragfähigkeit zurückgehalten werden, damit der Dienst für die Gemeinschaft auch geleistet werden kann. Dies geschieht unter ständiger Selbstkontrolle (Vier-Augen-Prinzip, Berichterstattungen an den Aufsichtsrat und die Mitgliedervertretung, Innenrevision usw.) und Fremdkontrolle (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Steuerbehörden, gesetzliche Sozialversicherung, etc.).
So ist die KölnVorsorge für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften in Köln erste Adresse in Sachen Hinterbliebenenvorsorge.
Rendite und Nutzen
Ihr Nutzen, Ihre Rendite
Vor allem sichern Sie sich durch Ihre Beiträge eine garantierte Versicherungsleistung, die im Sterbefall den Hinterbliebenen unkompliziert auf Abruf zur Verfügung steht. Der schlagende Vorteil gegenüber jeder anderen Form der Vorsorgeleistung und Geldanlage (zum Beispiel bei einer Bank) besteht darin, dass die volle Versicherungsleistung bereits ab dem dritten Monat der Beitragszahlung zusteht.
Haben Sie beispielsweise nur fünf Monate einen Beitrag von jeweils 10,00 € zahlen können und sind mit 6.000,00 € versichert, kommt im Todesfall die volle Versicherungssumme von 6.000,00 € zur Auszahlung, obwohl Sie nur 50,00 € eingezahlt haben. Dies entspricht einer Rendite von 12000 % !
Entgegen der häufig von Verbraucherschützern vorgebrachten Behauptung, eine Sterbegeldversicherung sei nicht rentabel, möge an dem vorgenannten Beispiel deutlich werden, dass Sie mit uns eine Vorsorge treffen, die über die gesamte Versicherungsdauer ein Risiko abdeckt, das nicht von Ihnen alleine getragen wird, sondern von der gesamten Versichertengemeinschaft. Sie profitieren also von den Leistungen aller (im obigen Beispiel: 6.000,00 €), während Sie bei jeder anderen Geldanlage nur von ihrer eigenen Ansparsumme profitieren können (im obigen Beispiel: 50,00 € + Zinsen).
Ihr Nutzen besteht also in einer dauerhaften Risikovorsorge, deren Finanzkraft für Sie kalkulierbar und damit planbar ist. Eine Sterbegeldversicherung geht jedoch noch darüber hinaus. Denn was viele Menschen nicht wissen: Die Aufsichtsbehörde gibt vor, dass mit den gesamten Erträgen der Sterbegeldversicherung eine Mindestrendite erwirtschaftet werden MUSS. Es handelt sich also um eine staatlich verordnete Rendite zu Ihren Gunsten.
Alle erwirtschafteten Überschüsse gehen dabei in das Gesamtvermögen über. Von den Überschüssen wird nur das Allernotwendigste abgeschöpft, das für den Versicherungsbetrieb und für die Aufrechterhaltung der Risikotragfähigkeit eben unabdingbar ist. Sie finden uns in ordentlichen, modernen, aber schlichten Geschäftsräumen. Auf einen repräsentativen Prunkbau werden wir auch weiterhin verzichten, denn unsere Bemühungen stehen alleine in Ihren Diensten. Und mit den Ergebnissen können wir uns bei Ihnen sehen lassen.
Rendite und Nutzen
Ihr Nutzen, Ihre Rendite
Vor allem sichern Sie sich durch Ihre Beiträge eine garantierte Versicherungsleistung, die im Sterbefall den Hinterbliebenen unkompliziert auf Abruf zur Verfügung steht. Der schlagende Vorteil gegenüber jeder anderen Form der Vorsorgeleistung und Geldanlage (zum Beispiel bei einer Bank) besteht darin, dass die volle Versicherungsleistung bereits ab dem dritten Monat der Beitragszahlung zusteht.
Haben Sie beispielsweise nur fünf Monate einen Beitrag von jeweils 10,00 € zahlen können und sind mit 6.000,00 € versichert, kommt im Todesfall die volle Versicherungssumme von 6.000,00 € zur Auszahlung, obwohl Sie nur 50,00 € eingezahlt haben. Dies entspricht einer Rendite von 12000 % !
Entgegen der häufig von Verbraucherschützern vorgebrachten Behauptung, eine Sterbegeldversicherung sei nicht rentabel, möge an dem vorgenannten Beispiel deutlich werden, dass Sie mit uns eine Vorsorge treffen, die über die gesamte Versicherungsdauer ein Risiko abdeckt, das nicht von Ihnen alleine getragen wird, sondern von der gesamten Versichertengemeinschaft. Sie profitieren also von den Leistungen aller (im obigen Beispiel: 6.000,00 €), während Sie bei jeder anderen Geldanlage nur von ihrer eigenen Ansparsumme profitieren können (im obigen Beispiel: 50,00 € + Zinsen).
Ihr Nutzen besteht also in einer dauerhaften Risikovorsorge, deren Finanzkraft für Sie kalkulierbar und damit planbar ist. Eine Sterbegeldversicherung geht jedoch noch darüber hinaus. Denn was viele Menschen nicht wissen: Die Aufsichtsbehörde gibt vor, dass mit den gesamten Erträgen der Sterbegeldversicherung eine Mindestrendite erwirtschaftet werden MUSS. Es handelt sich also um eine staatlich verordnete Rendite zu Ihren Gunsten.
Alle erwirtschafteten Überschüsse gehen dabei in das Gesamtvermögen über. Von den Überschüssen wird nur das Allernotwendigste abgeschöpft, das für den Versicherungsbetrieb und für die Aufrechterhaltung der Risikotragfähigkeit eben unabdingbar ist. Sie finden uns in ordentlichen, modernen, aber schlichten Geschäftsräumen. Auf einen repräsentativen Prunkbau werden wir auch weiterhin verzichten, denn unsere Bemühungen stehen alleine in Ihren Diensten. Und mit den Ergebnissen können wir uns bei Ihnen sehen lassen.
Aufnahmeberechtigung
Bestattungsvorsorge – eine Sorge weniger für Sie und Ihre Angehörigen
Aufnahmeberechtigt sind:
Beschäftigte im öffentlichen Dienst in der Region Köln/Bonn* (zum Beispiel Stadtverwaltung, Versorgungsverwaltung, JobCenter, Polizei, Lehrer der städtischen Schulen, usw.), einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft bzw. deren Einrichtungen in der Region Köln/Bonn* oder eines Unternehmens in Köln mit direkter oder indirekter Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Sparkasse KölnBonn, KölnMesse, KölnKongress, Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Zentrum für Senioren und Behinderte, usw.),
die politischen Mandatsträger im Rat und den Bezirksvertretungen,
ehemalige Beschäftigte/Mitarbeiter/-innen mit beamtenrechtlichen Versorgungsansprüchen oder Zusatzversorgungsansprüchen einer der vorgenannten Dienstherrn/Arbeitgeber,
Ehe-/Lebenspartner und Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung der vorgenannten Personen.
Unser Höchstaufnahme-Alter liegt bei 67 Jahren.
In Zweifelsfällen fragen Sie uns.
*Zur Region Köln/Bonn gehören Köln, Bonn, Leverkusen, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rheinisch-Bergischer Kreis und Oberbergischer Kreis
Nachfolgend eine Liste mit einigen Unternehmen des öffentlichen Dienstes in Köln, deren Beschäftigte ggf. zusammen mit ihren Angehörigen in die KölnVorsorge aufgenommen werden können:
Aufnahmeberechtigung
Bestattungsvorsorge – eine Sorge weniger für Sie und Ihre Angehörigen
Aufnahmeberechtigt sind:
Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Köln (zum Beispiel Stadtverwaltung, Versorgungsverwaltung, JobCenter, Polizei, Lehrer der städtischen Schulen, usw.), einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft bzw. deren Einrichtungen in Köln oder eines Unternehmens in Köln mit direkter oder indirekter Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Sparkasse KölnBonn, KölnMesse, KölnKongress, Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Zentrum für Senioren und Behinderte, usw.),
die politischen Mandatsträger im Rat und den Bezirksvertretungen,
ehemalige Beschäftigte/Mitarbeiter/-innen mit beamtenrechtlichen Versorgungsansprüchen oder Zusatzversorgungsansprüchen einer der vorgenannten Dienstherrn/Arbeitgeber,
Ehe-/Lebenspartner und Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung der vorgenannten Personen.
Unser Höchstaufnahme-Alter liegt bei 67 Jahren.
In Zweifelsfällen fragen Sie uns.
Nachfolgend eine Liste mit einigen Unternehmen des öffentlichen Dienstes in Köln, deren Beschäftigte ggf. zusammen mit ihren Angehörigen in die KölnVorsorge aufgenommen werden können: